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Für Angehörige | Wechsel der Pflegeeinrichtung

Eine fürsorgliche Lösung

Entscheidungshilfe für Angehörige

Häufig gestellte Fragen

Zuerst einmal muss die Qualität des FPZ Bergstraße Ihrem Anspruch genügen. Aus diesem Grund freuen wir uns über jede Form der Rückmeldung zu Ihren Eindrücken und Erfahrungen bei uns, die wir im Rahmen des Qualitätsmanagements aufnehmen und in die stetige Weiterentwicklung unserer eigenen hohen Ansprüche überführen.
Daneben gibt es eine ganze Reihe von Institutionen, die von Rechtswegen regelmäßig unterschiedlichste Standards überprüfen und zertifizieren. Dazu zählen das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt (Fachkraftquote, bauliche Standards u.ä.), der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK – Pflegequalität), das Gesundheitsamt (Hygienestandards) sowie die Brandschutzbehörde des Kreises Bergstraße.

Das FPZ Bergstraße sieht von vorgeschrieben Besuchszeiten ab – grundsätzlich kann jeder Bewohner rund um die Uhr Besuch empfangen. Dabei setzen wir großes Vertrauen in die Eigenverantwortung unserer Besucher.
Es ist uns insbesondere für Familienmitglieder wichtig, dass Angehörige zu individuellen Zeiten und auch kurzfristig besucht werden können. Wenn medizinische oder therapeutische Gründe Besuche zu bestimmten Zeiten unmöglich machen sollten, sprechen wir dies vorher mit Ihnen ab.

Im FPZ Bergstraße haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihnen in allen Belangen weiterhilft oder Sie entsprechend weitervermittelt.

Eine Voranmeldung ist nicht zwingend notwendig und häufig auch gar nicht möglich. Sollten Sie aber in der Lage sein, die Aufnahme zu planen, ist es sinnvoll, das FPZ Bergstraße in die Planung miteinzubeziehen. Auf diese Weise können besondere Wünsche, etwa Vorlieben bei der Zimmerausstattung oder die Gestaltung mit persönlichen Accessoires, von unserer Seite gut organisiert werden.
Wenn Sie Bedarf für einen Kurzzeitpflegeplatz haben, empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage – bei konkretem Interesse gerne auch eine Besichtigung des Zimmers. Kurzzeitpflegeplätze können wir je nach Auslastung mit festen Bewohnern vergeben. Wenn Sie Ihr Interesse bekunden, können wir die Belegung unserer Zimmer besser planen und uns auch schon auf Ihre Vorstellungen der Unterbringung Ihres Angehörigen einstellen.

Als neues Zuhause für Ihren Angehörigen bieten wir ein klimatisiertes Ein-Bett-Zimmer. Die Vorteile von Privatsphäre werden dabei durch die fachlich begründeten Hygienemaßnahmen ergänzt. Die kleinen Wohnbereiche ermöglichen es, gezielt auf spezifische Krankheitsbilder und das Lebensalter der Bewohner einzugehen. Das individuelle Ambiente mit allen Möglichkeiten zur Therapieunterstützung kann natürlich gerne durch persönliche Einrichtungsgegenstände und Dekoration ergänzt werden. Durch kurze Wege erhält Ihr Angehöriger Zugang zu den Bettenbalkonen oder Terrassen im Erdgeschoss und kann so, mit personeller Hilfe, an die frische Luft.

In Absprache mit Ihrem Ansprechpartner ist das durchaus möglich – wir versuchen grundsätzlich alles möglich zu machen, damit sich unsere Bewohner wie zuhause fühlen und was die Therapie unterstützt.

Als Besucher sind Haustiere herzlich willkommen. Eine dauerhafte Betreuung z.B. eines Hundes können wir im FPZ Bergstraße aber nicht leisten. Die Zeit und Aufmerksamkeit des Pflegepersonals gehört ausschließlich unseren Bewohnern. Sollten Sie hier konkrete Fragen zu bestimmten Tieren haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

In aller Regel können wir dies ermöglichen. Es kann allerdings sein, dass pflegerische oder medizinische Gründe eine Verlegung in einen anderen Bereich erfordern (bspw. wenn der Patient dialysepflichtig wird). Sollte sich dies abzeichnen, informieren wir die Angehörigen selbstverständlich rechtzeitig und ausführlich.
Sollte umgekehrt ein Umzug gewünscht sein, versuchen wir das natürlich möglich zu machen.

Es gibt einen Friseur, der seine Leistungen im FPZ Bergstraße anbietet. Daneben haben wir einen Partner für Fußpflege. Dabei handelt es sich nicht um eine Pflegesatzleistung, muss also vom Bewohner selbst bezahlt werden. Dies erfolgt in der Regel über den vom Sozialamt zur Verfügung gestellten Barbetrag. Wenn Sie für diese Leistungen eigene Partner bevorzugen, organisieren wir das selbstverständlich gerne für Sie. Wenn Sie hierfür bisher keine Lösung haben, übernehmen dies unsere Partner.

Wir unterstützen ihren Angehörigen mit zahlreichen wertschätzenden und aktivierenden Angeboten für Körper und Geist, mit dem Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. In der Auswahl für den Beschäftigungs- und Therapieplan orientieren wir uns an der individuellen Biographie sowie an den aktuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten.

Grundsätzlich stehen Ihnen hier eine ganze Bandbreite möglicher Kanäle zur Verfügung – etwa per Telefon/Handy, WhatsApp, Facebook oder E-Mail – und wir tun auch in diesem Bereich unser Möglichstes, Ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen.

Die Therapeuten sind im FPZ Bergstraße unter der Woche vor Ort. Das ermöglicht mehr Flexibilität im Vergleich beispielsweise zu Unterbringungsangeboten, die für bestimmte Zeitfenster externe Therapeuten buchen. Im FPZ Bergstraße können so auch kurzfristig ergänzende Termine realisiert oder ausgefallene nachgeholt werden. Unsere Kooperationen umfassen eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Physio-, Ergo-, Logopädie- und Musiktherapeuten.

Der Schutz der Individualität, Persönlichkeit und Intimsphäre jedes einzelnen Menschen zählt zu den nicht verhandelbaren Grundrechten und Bedürfnissen in unserer Gesellschaft – daran orientieren sich selbstverständlich auch unsere Betreuungs- und Versorgungsstandards. Unserem Leitgedanken entsprechend steht für uns das menschliche Miteinander und die individuelle Hilfe im Mittelpunkt: Wir setzen uns für jeden einzelnen Menschen mit höchstem Respekt und Wertschätzung ein.

Um Verhinderungspflege/häusliche Ersatzpflege genehmigt zu bekommen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie sich unsicher sind oder noch nie eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten können Sie die Verhinderungspflege dann beantragen, wenn Sie die Rechnungen an die Pflegeversicherung weiterleiten.
Einige Pflegeversicherungen haben eigene Vordrucke. Ansonsten können Sie auch gerne unseren Vordruck verwenden. Offiziell heißt der Antrag auf Verhinderungspflege übrigens: „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson“.

Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden. Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem

  • die Pflegekasse
  • Ihr Ansprechpartner im FPZ
  • der Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Rehaeinrichtung

übernehmen.

Am besten ist es, den Antrag vor Beginn der Kurzzeitpflege zu stellen. Da aber eine Kurzzeitpflege auch sehr schnell, zum Beispiel durch eine Krisensituation, nötig werden kann, reicht auch die Aussage der Pflegeperson aus, um die Notwendigkeit zu belegen.

Der Antrag ist über die Pflegekasse erhältlich. Sozialdienste von Krankenhäusern und auch wir im FPZ haben aber in der Regel ein Antragsformular vorliegen. Einige Krankenkassen bieten das Antragsformular zum Download an.

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