Für Angehörige und Bewohner | Aufnahme und Indikationen

In guten Händen

Ihre Lebensumstände haben sich geändert oder Sie sind bestrebt, die aktuelle Pflegesituation für Ihren Angehörigen zu verbessern – Sie suchen nach einem neuen, fürsorglichen Zuhause.

Unser Anspruch gilt höchster pflegerischer und therapeu­tischer Qualität, die der individuellen Persön­lichkeit Ihres Angehörigen gerecht wird.

Erspüren Sie es selbst: Besuchen Sie uns und erfahren Sie die herzliche Atmosphäre bei uns im FPZ Bergstraße, die das Wohlbefinden der hier lebenden und arbeitenden Menschen in den Mittelpunkt stellt, gleich selbst.

Das FachPflegeZentrum Bergstraße betreut Menschen in zwei unterschiedlichen Leistungsbereichen:

Teil A:
Vollstationäre Dauerpflege für Menschen mit schweren und schwersten neurologischen Schäden in Phase F

In diesem Bereich versorgen wir Menschen, die eines der nachstehenden Krankheitsbilder aufweisen:

  • Erkrankung des Zentralennervensystems (ZNS)
  • Schwere und schwerste neurologische Erkrankungen
  • Zustand nach Sauerstoffmangelversorgung
  • Apallisches Syndrom
  • Wachkoma
  • Traumatische Hirnverletzung
  • Zustand nach ischämischem Schlaganfall
  • Hirnblutungen
  • Sinusvenenthrombose
  • Zustand nach entzündlichen Erkrankungen wie Encephalitis
  • Toxische Schädigung
  • Hirntumore
  • Menschen mit einer amyotrophischen Lateralsklerose (ALS) im Endstadium
  • Multiple Sklerose mit ausgeprägten neurologischen Funktionsstörungen im fortgeschrittenen Stadium


Für alle Menschen des Teil A muss mindestens Pflegegrad 4 vorliegen.
Bis zur Feststellung der endgültigen Eingruppierung ist die Unterbringung auch unterhalb
Pflegegrad 4 möglich.

 

Teil B:
Vollstationäre Dauerpflege für beatmungspflichtige Menschen

In diesem Bereich versorgen wir Menschen die beatmungspflichtig sind.

Wir versorgen bei:

  • einer Erkrankung des Atemwegssystems oder
  • schweren und schwersten neurologischen Schädigungen in der Behandlungs- und Rehabilitationsphase F inklusive notwendiger Beatmung

Die Beatmung kann dauerhaft assistierend und/oder intermittierend sein.

Für alle Menschen des Teil B muss die Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegen.

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